Externer Datenschutzbeauftragter – regulatorisch fundiert und technisch versiert
Unabhängige Datenschutzberatung und Überwachung – verständlich für die Geschäftsführung, praktikabel für Fachbereiche und anschlussfähig an die IT.
Kurz erklärt
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt die gesetzlich vorgesehene unabhängige Beratungs- und Überwachungsfunktion, ohne Beschäftigter des verantwortlichen Unternehmens zu sein. Wir verbinden diese Rolle mit technischem Verständnis für Systeme, Software, Datenflüsse und Informationssicherheit.
Ausgangslage
Datenschutz wird häufig erst sichtbar, wenn Verträge stocken, neue Systeme eingeführt werden, Betroffenenanfragen eingehen oder eine Kontrolle ansteht. Eine rein formale Bestellung reicht nicht. Wir schaffen eine Datenschutzfunktion, die Risiken erkennt, Prioritäten vermittelt und mit den Beteiligten umsetzbare Lösungen entwickelt.
Wird sichtbar, wenn
- Verträge stocken
- neue Systeme eingeführt werden
- Betroffenenanfragen eingehen
- eine Kontrolle ansteht
Unsere Leistungen
- Unterrichtung und Beratung von Geschäftsführung, Fachbereichen und Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
- Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Begleitung von Auftragsverarbeitung, Vertragsprüfungen und Drittlandtransfers
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
- Datenschutzkontrollen und Berichterstattung
- Abstimmung mit IT, Informationssicherheit, Revision und Projektverantwortlichen
So gehen wir vor
- Datenschutzorganisation und offene Themen aufnehmen
- Ansprechpartner, Kommunikationswege und Prioritäten festlegen
- wiederkehrende Beratungs-, Kontroll- und Berichtstätigkeiten planen
- Projekte und laufende Anfragen begleiten
- Wirksamkeit regelmäßig bewerten und weiterentwickeln
Warum uns beauftragen?
- Wir verbinden Geschäftsführung und Fachbereiche mit IT, Informationssicherheit und Entwicklung.
- Was wir empfehlen, prüfen wir vorher auf technische und organisatorische Machbarkeit – damit Anforderungen nicht an der Umsetzung scheitern.
- Wir verbinden tiefes technisches Wissen mit starken einschlägigen Gesetzeskenntnissen.
- Wir sind kurzfristig erreichbar und auskunftsfähig.
- Komplexe Sachverhalte erklären wir adressatengerecht, damit alle Beteiligten dieselbe Grundlage haben.
- Mit internen und externen Partnern arbeiten wir verlässlich und konstruktiv zusammen.
Häufige Fragen
Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Die Bestellpflicht hängt nicht allein von der Beschäftigtenzahl ab. Auch Art, Umfang und Risiko der Verarbeitung können relevant sein. Die konkrete Situation muss individuell geprüft werden.
Bleibt die Geschäftsführung verantwortlich?
Ja. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht unabhängig. Die Verantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen verbleibt beim Unternehmen.
Kann ein externer Datenschutzbeauftragter mit internen Koordinatoren zusammenarbeiten?
Ja. Eine klare Arbeitsteilung zwischen externer Datenschutzfunktion und internen Datenschutzkoordinatoren ist in vielen Organisationen besonders wirksam.
Unterstützt ein Datenschutzbeauftragter technische Projekte?
Ja. Dazu gehören insbesondere Systemeinführungen, Softwareprojekte, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und datenschutzbezogene Risikoanalysen.
Wie startet ein Mandat?
Zu Beginn werden Organisation, bestehende Dokumentation, Systeme, Verantwortlichkeiten und aktuelle Risiken aufgenommen. Daraus entsteht ein priorisiertes Vorgehen.