Externer Datenschutzbeauftragter

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten

Unternehmen müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Doch auch bereits bei einer Beschäftigtenzahl unter zwanzig Mitarbeitern kann die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten in bestimmten Fällen dennoch erforderlich sein, wenn beispielsweise durch ein Unternehmen sensible Daten verarbeitet werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen.

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in Art. 39 DSGVO definiert. Die beiden wesentlichen Aufgabenbereiche sind einerseits „Unterrichtung und Beratung” (Abs. 1 lit. a) und andererseits „Überwachung der Einhaltung” (Abs. 1 lit. b). Der Datenschutzbeauftragte ist also nach den Vorschriften der DSGVO nicht allein interne Kontrollstelle, sondern Berater des Auftraggebers.

Übersicht über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

  • Unterrichtung und Beratung

  • Überwachung der Einhaltung

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

  • Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Die 2S Datenschutz+Entwicklung GmbH kann für die kontinuierliche Betreuung einen Mitarbeiter als externen Datenschutzbeauftragten stellen, oder einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten unterstützen.